Hilfe zum Lebensunterhalt
Voraussetzung dafür, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten können, ist, dass Sie im Ausländerzentralregister registriert sind und ein Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. einer darauf gerichteten Fiktionsbescheinigung erhalten haben.
Außerdem müssen Sie einen Hauptantrag stellen und alle benötigten Vordrucke ausfüllen sowie alle benötigten Unterlagen einreichen. Hier erhalten Sie eine Checkliste, auf der alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von Bürgergeld aufgelistet sind.
Damit Ihnen Bürgergeld ausgezahlt werden kann, benötigen Sie eine deutsche Bankverbindung. Informationen zur Kontoeröffnung finden Sie hier.
Auch müssen Sie sich eine deutsche Krankenkasse aussuchen, in der Sie Mitglied werden. Informationen dazu finden Sie hier.
Damit wir Sie erreichen können, ist es wichtig, dass Sie eine deutsche Handy-Nummer haben. Auch müssen Sie per Post erreichbar sein. Wenn Sie schon eine eigene Wohnung haben, beschriften Sie bitte den Briefkasten. Wenn Sie bei Bekannten, Verwandten oder Freunden wohnen, geben Sie bitte auch deren Name im Hauptantrag an.