Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu, wie das Jobcenter Trier Stadt Sie unterstützen kann.

Benötigen Sie Hilfe beim Lebensunterhalt? Beim Jobcenter Trier Stadt können Sie finanzielle Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes beantragen, wenn Sie in der Stadt Trier registriert sind. Weiterhin können finanzielle Hilfen zur Miete und für die Erstausstattung der Möbel gezahlt werden. Die Grundsicherung wird nach dem Bürgergeld ausgezahlt. 

Sie suchen eine Arbeit in Deutschland? Das Jobcenter kann Ihnen auch bei der Suche nach einer Arbeit und bei
Bewerbungen behilflich sein. Wenn Sie eine Weiterbildung benötigen, kann das Jobcenter Ihnen weiterhelfen. 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Voraussetzung dafür, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten können, ist, dass Sie im Ausländerzentralregister registriert sind und ein Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. einer darauf gerichteten Fiktionsbescheinigung erhalten haben.

Außerdem müssen Sie einen Hauptantrag stellen und alle benötigten Vordrucke ausfüllen sowie alle benötigten Unterlagen einreichen. Hier erhalten Sie eine Checkliste, auf der alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von Bürgergeld aufgelistet sind.

Damit Ihnen Bürgergeld ausgezahlt werden kann, benötigen Sie eine deutsche Bankverbindung. Informationen zur Kontoeröffnung finden Sie hier.

Auch müssen Sie sich eine deutsche Krankenkasse aussuchen, in der Sie Mitglied werden. Informationen dazu finden Sie hier.

Damit wir Sie erreichen können, ist es wichtig, dass Sie eine deutsche Handy-Nummer haben. Auch müssen Sie per Post erreichbar sein. Wenn Sie schon eine eigene Wohnung haben, beschriften Sie bitte den Briefkasten. Wenn Sie bei Bekannten, Verwandten oder Freunden wohnen, geben Sie bitte auch deren Name im Hauptantrag an.

Hauptantrag stellen

Um Geld vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie einen Hauptantrag stellen. Diesen können Sie auf folgenden Wegen stellen:

  1. Online über das Online-Portal www.jobcenter.digital 
  2. Sie gehen auf unser Downloadcenter und laden sich den Hauptantrag und die benötigten Anlagen als PDF herunter. Sie können die PDFs am Computer ausfüllen, ausdrucken oder speichern. Dann können Sie die Unterlagen an uns senden.
  • Entweder per E-Mail an jobcenter-trier@jobcenter-ge.de
  • Oder wenn Sie schon bei der Arbeitsagentur registriert sind, über das Jobcenter-Portal www.jobcenter.digital. Dort können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten für die eServices anmelden und den Antrag in einer Postfachnachricht schicken.
  • Oder per Post: Jobcenter Trier Stadt, Gneisenaustr. 38, 54294 Trier. Der Postweg dauert mindestens drei Werktage.
  • Sie möchten einen persönlichen Termin vereinbaren? Bitte klicken Sie hier.
    Den Neuantragsservice erreichen Sie unter dieser Telefonnummer:
    0651 205 7777

Jobcenter.digital

Das Online-Portal www.jobcenter.digital ist Ihr digitaler Zugang zum Jobcenter Trier Stadt. Sie können sich mit den Benutzerdaten für die eServices der Agentur für Arbeit dort anmelden.

Sie waren bisher noch nicht bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter? Dann bekommen Sie Ihre Benutzerdaten, nachdem Sie Ihren Hauptantrag gestellt haben.

Über www.jobcenter.digital können Sie während Ihrer Zeit beim Jobcenter alles erledigen, was nötig ist. Sie können:  

  • Einen Hauptantrag stellen (ohne sich anzumelden)
  • Ihre Weiterbewilligungsanträge stellen
  • Uns Nachrichten über die Funktion Postfachnachricht schreiben
  • Unterlagen als Anhänge in der Postfachnachricht verschicken
  • Änderungen mitteilen, z.B. die Aufnahme einer Arbeit oder ein Umzug

Arbeit finden

Das Jobcenter Trier Stadt unterstützt Sie bei der Suche nach einer Arbeit. Sie bekommen einen persönlichen Ansprechpartner bzw. eine persönliche Ansprechpartnerin, die Ihnen bei der Suche und der Aufnahme der neuen Arbeit hilft.

Auch können Ihnen Bewerbungstrainings oder Weiterbildungen vermittelt werden, mit denen Sie auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen haben. 

Im Jobcenter Trier Stadt stehen Ihnen Dolmetscherinnen zur Verfügung. 

Ortsabwesenheit

Wenn Sie beim Jobcenter gemeldet sind, müssen Sie sich bei einem Urlaub oder einer längeren Abwesenheit (z.B. länger als einen Tag) von Ihrer Wohnung beim Jobcenter abmelden. Sie müssen außerdem immer erreichbar sein, falls ein Jobangebot für Sie vorliegt. 

Jobcenter kontaktieren

Wichtige Fragen & Antworten

Bankkonto

Benötige ich ein deutsches Bankkonto?

Kinderbetreuung

Wie und wo kann ich meine Kinder betreuen lassen?

Behörden

Welche Papiere benötige ich?

Wohnen

Wo finde ich eine Wohnung?

Deutsch lernen

Wo finde ich einen Deutschkurs?

Nützliche Adressen in Trier

Wichtige und nützliche Adressen und Websites rund um die Stadt Trier finden Sie hier!

Für Unterstützende

Sind Sie ehrenamtlich tätig und begleiten geflüchtete Menschen? Sind Sie Familienmitglied, Freund oder Bekannter und helfen bei der Orientierung in Deutschland? 

Um stellvertretend beim Jobcenter Informationen erhalten zu können, benötigen Sie eine Datenschutzvollmacht

Die ersten Schritte in einem neuen Land können viele Fragen aufwerfen. Melden Sie sich bei uns über den Messenger auf dieser Webseite und teilen Sie uns Ihre Fragen mit. Sie erhalten zeitnah eine Antwort per E-Mail. 

FAQ für Unterstützende

Sie haben Fragen rund um die Leistung und Arbeitsvermittlung für geflüchtete Menschen beim Jobcenter Trier Stadt?  Womöglich finden Sie die Antwort in unserer FAQ-Liste.